
In der Agglomeration Luzern leben rund 200'000 Menschen. Mit dem Agglomerationsprogramm werden in einer Gesamtstrategie mit einer Vielzahl von vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsprobleme der Agglomeration angepackt. Sie koordinieren die weitere Siedlungsentwicklung, entlasten als Gesamtpaket die Stadt und die umliegenden Gebiete vom Verkehr, fördern das Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr und schonen die Umwelt
Die Verkehrsstrategie für die Agglomeration Luzern (vgl. obige Abbildung) sieht vor, zwei neue Autobahnanschlüsse zu erstellen (Rothenburg und Buchrain) und den motorisierten Durchgangsverkehr auf den neu zu erstellenden Bypass A2 (dunkelblaue Signatur in der Abbildung) umzulagern. Zwei Spangen im Norden und im Süden der Stadt Luzern bilden zusammen mit der bisherigen Stadtautobahn den erforderlichen Hauptstrassenring (hellblaue Signatur) um das verkehrsmässig zu entlastende Stadtzentrum. Somit können auf den Achsen ins Zentrum (gelbe Signatur) Kapazitäten geschaffen werden. Diese Kapazitäten werden überwiegend dem öffentlichen Verkehr, namentlich durch die Schaffung von Busspuren, zur Verfügung gestellt, damit dieser platzsparende und umweltfreundliche Verkehrsträger im Zentrum zuverlässig funktioniert. Es sind zusätzlich Lenkungsmassnahmen (z.B. Buspriorisierungen) notwendig, damit der strassengebundene öffentliche Verkehr auch langfristig ungehindert zirkulieren kann. Dank der Entlastung der Strassen im Zentrum können ausserdem grosszügige Verbesserungen für Radfahrer und Fussgänger realisiert werden.
Durch die Realisierung einer verbesserten Schieneninfrastruktur zwischen Ebikon / Rotsee und dem Bahnhof Luzern (im Vordergrund steht ein neuer Tunnel ab Ebikon unter dem See hindurch mit einem neuen Tiefbahnhof unter dem jetzigen Bahnhof, der zu einem Durchgangsbahnhof erweitert werden kann) sowie der Doppelspur und Tieflegung Zentralbahn (orange Signatur) gewinnt der schienengebundene öffentliche Verkehr an Kapazität. Das schafft die Voraussetzung dafür, dass der öffentliche Verkehr jederzeit zuverlässig funktioniert und Angebotsausbauten realisiert werden können.
Die Verkehrsstrategie wird mit einer räumlichen Strategie ergänzt. Den wirksamsten Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung kann die Raumplanung durch eine zweckmässige Anordnung der Nutzungen erreichen. Konkret heisst dies insbesondere:
Haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere durch eine Konzentration der Arbeits- und Versorgungsnutzungen,
Umnutzung frei werdender Flächen statt Zersiedelung,
Konzentration der Nutzungen an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs,
Der Bundesrat hat am 11. November 2009 die beiden Botschaften zum Programm Agglomerationsverkehr und zur Engpassbeseitigung Nationalstrassen zuhanden des Bundesparlaments verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Prüfbericht zum Agglomerationsprogramm Luzern veröffentlicht. Dieser hält u.a. fest, dass das Agglomerationsprogramm Luzern das Erreichen der Kapazitätsgrenzen des Verkehrssystems auf Strasse und Schiene im Agglomerationskern gut aufzeigt und dass die vorgesehenen kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen eine gute Wirkung im Verkehrsbereich erzielen. Insbesondere der in den letzten Jahren konsequent vorangetriebene Ausbau des S-Bahn-Netzes, das gute Busangebot, der auch weiterhin vorgesehene öV-Angebotsausbau auf Strasse und Schiene und die Verkehrsmanagementmassnahmen (Steuerung des Verkehrsflusses auf den Einfallachsen) sowie die damit einhergehende Reduktion der Luft- und Lärmbelastungen werden positiv gewertet.
Aufgrund der Wirkung des Agglomerationsprogramms Luzern (Kosten/Nutzen), des Investitionskostenbedarfs für die Massnahmen der A-Liste (Realisierungsbeginn 2011 bis 2014) und der B-Liste (Realisierungsbeginn 2015 bis 2018) sowie der Agglomerationsgrösse hat das eidgenössischen Parlament im Herbst 2010 beschlossen, dass der Bund die mitfinanzierten Massnahmen(pakete) mit 35% der Kosten unterstützt. Die entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen dem UVEK des Bundes und dem Regierungsrat des Kantons Luzern wurde Ende August 2011 unterzeichnet. Gestützt darauf werden nun die einzelnen Projekte weiter vorangetrieben und dafür spezifische Finanzierungsvereinbarungen für jedes vom Bund unterstützte Projekt abgeschlossen.
Über die Realisierung des Tiefbahnhofs Luzern wird grundsätzlich im Rahmen der Botschaft FABI (Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur) entschieden, die der Bundesrat voraussichtlich 2012 dem Parlament vorlegen wird. Der Nutzen des Tiefbahnhofs für den Agglomerationsverkehr soll jedoch schon im Agglomerationsprogramm als «Massnahme M8 15-Minuten-Takt S-Bahn im Rontal» finanziell unterstützt (rund 30 Millionen Franken) werden. Die Optimierung des Seetalplatzes wird vom Bund mit rund 20 Millionen Franken mitfinanziert, weitere Massnahmen der A-Liste (flankierende Massnahmen an Kantonstrassen, Trolleybusnetz, Busbevorzugung, Radwege) mit weiteren 25 Millionen Franken. Analoge Massnahmen der B-Liste (Realisierungsbeginn 2015 bis 2018, vgl. unten) sollen mit weiteren knapp 40 Millionen Franken unterstützt werden. Der Bypass Luzern ist mit 1,92 Milliarden Franken und der Ausbau Luzern Nord, Emmen Nord-Buchrain, mit 0,24 Milliarden Franken im Modul 3 der Botschaft Engpassbeseitigung aufgeführt. Projekte im Modul 3 werden bis 2013 noch vertiefter geprüft.
Das Agglomerationsprogramm Luzern der ersten Generation, welches vor allem Massnahmen mit Realisierungsbeginn von 2011 bis 2014 enthält, ist gestützt auf ein neues Zukunftsbild 2030 vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus zum Agglomerationsprogramm der zweiten Generation weiterentwickelt worden. Es enthält teilweise neue Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2015 und 2018. Darin enthalten sind neben den übergeordneten Schlüsselmassnahmen Tiefbahnhof und Bypass vor allem Optimierungsschritte beim Busverkehr, dem Langsamverkehr sowie der Siedlungsbegrenzung nach aussen und der Siedlungsentwicklung nach innen.
Das Agglomerationsprogramm der zweiten Generation wurde vom Regierungsrat am 30. August 2011 verabschiedet zuhanden einer Mitwirkung vom 15. September bis 14. November 2011 bei allen interessierten Kreisen. Alle Unterlagen sind ab 14. September 2011 im Internet aufgeschaltet oder können zu Büroöffnungszeiten bei der Dienststelle rawi sowie bei den Gemeindeverwaltungen der Agglomerationsgemeinden eingesehen werden. Interessierte Organisationen und Personen können sich gestützt auf ein digital von der Homepage herunterladbares Mitwirkungsformular zum Agglomerationsprogramm der zweiten Generation äussern. Am Montag, 19. September und am Mittwoch, 28. September 2011, je von 17.00 bis ca. 18.30 Uhr, finden in der Bahnhofsrestauration im 1. Stock des Bahnhofs Luzern für alle Interessierten Informationsveranstaltungen statt. Diesbezüglich wird um eine Anmeldung bis spätestens am 18. September 2011 unter mike.siegrist@lu.ch unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Funktion sowie des gewählten Datums gebeten.
Das gestützt auf die Mitwirkung überarbeitete AP Luzern der zweiten Generation wird von den Delegierten des Entwicklungsträgers LuzernPlus verabschiedet, vom Regierungsrat des Kantons Luzern als Träger des AP beschlossen und spätestens Ende Juni 2012 den Bundesbehörden zur Prüfung eingereicht. Die wesentlichen Elemente des Programms sind anschliessend verbindlich im kantonalen Richtplan zu verankern.
Das Agglomerationsprogramm Luzern der zweiten Generation wurde am 30. August 2011 vom Regierungsrat für die Mitwirkung vom 15. September bis am 14. November 2011 verabschiedet.
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RRB vom 30.08.2011 (852 KB) |
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Bericht vom 30.08.2011 (35.5 MB) |
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Massnahmenblätter vom 30.08.2011 |
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Mitwirkungsformular (105 KB) |
